Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der COPPEN GmbH
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Die COPPEN GmbH (nachfolgend "COPPEN" genannt) bietet Kunden Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Speicherlösungen sowie damit verbundene Dienstleistungen an. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen COPPEN und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt).
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als COPPEN ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn COPPEN in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von COPPEN maßgebend.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Präsentation und Bewerbung von Produkten auf der Website, in Katalogen, technischen Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) oder sonstigen Produktbeschreibungen stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern dient zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde kann ein verbindliches Angebot über das Online-Bestellformular auf der Website, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich abgeben.
2.3 COPPEN kann das Angebot innerhalb von 14 Tagen annehmen,
- indem sie dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem sie dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem sie den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des vierzehnten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt COPPEN das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Bei Bestellungen über das Online-Bestellformular wird der Vertragstext von COPPEN gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z.B. E-Mail) zugeschickt.
2.5 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang abschließt.
2.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
3. Widerrufsrecht
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung von COPPEN.
3.3 Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
3.4 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
4.2 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die COPPEN nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle).
4.3 Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die in der Auftragsbestätigung angegeben werden.
4.4 Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
- 80% des Gesamtpreises sind nach Installation der DC- und AC-Komponenten zu zahlen
- 20% des Gesamtpreises sind nach Inbetriebnahme durch COPPEN zu zahlen (nicht nach Zählerwechsel)
4.5 Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
4.6 Bei Auswahl der Zahlungsart "PayPal" erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full.
4.7 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für Unternehmer beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Gegenüber Kaufleuten behält sich COPPEN vor, den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) geltend zu machen. COPPEN behält sich außerdem die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
4.8 Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche von COPPEN ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Liefer- und Versandbedingungen
5.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an COPPEN zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass COPPEN ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
5.3 Grundsätzlich geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson am Geschäftssitz von COPPEN über.
5.4 Bei Selbstabholung informiert COPPEN den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit COPPEN am Sitz von COPPEN abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
5.5 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von COPPEN schriftlich bestätigt wurden und der Kunde COPPEN alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt hat.
5.6 COPPEN ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
5.7 Sollte COPPEN ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sein, weil der Lieferant von COPPEN seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Gegenüber Verbrauchern behält sich COPPEN bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
6.2 Gegenüber Unternehmern behält sich COPPEN bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
6.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an COPPEN ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von COPPEN, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. COPPEN wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen COPPEN gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
7. Montage und Installation
7.1 Soweit COPPEN auch die Montage, Installation oder sonstige Dienstleistungen übernimmt, gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen.
7.2 Sofern nicht anders vereinbart, stellt COPPEN die für die Montage erforderlichen Gerüste, Leitern, Hebezeuge und ähnliche Hilfsmittel. Sollte im Einzelfall vereinbart werden, dass der Kunde diese Hilfsmittel bereitstellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese den Sicherheitsvorschriften entsprechen und rechtzeitig am Montageort verfügbar sind.
7.3 Der Kunde hat COPPEN vor Beginn der Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
7.4 Verzögert sich die Installation, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Personals von COPPEN zu tragen.
7.5 Der Kunde hat COPPEN die Beendigung der Montage unverzüglich anzuzeigen und die Anlage abzunehmen. Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls. Nimmt der Kunde die Anlage nicht ab, obwohl keine wesentlichen Mängel vorliegen, gilt die Anlage nach Ablauf von 12 Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung als abgenommen.
7.6 Die Anlage gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde die Anlage in Betrieb nimmt.
8. Leistungsumfang und Leistungsausschlüsse
8.1 Der Leistungsumfang von COPPEN beschränkt sich auf die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführten Leistungen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind folgende Leistungen vom Standardleistungsumfang ausgeschlossen:
- Landschafts- und Gartenbauarbeiten, insbesondere das Ziehen von Kabelgräben, Pflaster- und Wegearbeiten, Erdarbeiten sowie die Wiederherstellung von Grünflächen;
- Verputz- und Spachtelarbeiten jeglicher Art, einschließlich der Schließung von Wanddurchbrüchen und Unterputz-Installationen;
- Maler- und Tapezierarbeiten.
8.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, die in Ziffer 8.1 genannten Leistungen gegen gesonderte Vergütung bei COPPEN zu beauftragen. Die entsprechenden Zusatzleistungen werden in diesem Fall im Angebot separat ausgewiesen und berechnet. COPPEN empfiehlt dem Kunden, insbesondere bei umfangreichen Landschafts- und Gartenbauarbeiten sowie Verputzarbeiten, vorab ein entsprechendes Zusatzangebot einzuholen.
8.3 Bei der Durchführung der Montagearbeiten setzt COPPEN erforderliche Gerüste und Hilfsmittel ein. COPPEN ist bemüht, die Gerüststellung und -nutzung so schonend wie möglich durchzuführen. Der Kunde wird jedoch darauf hingewiesen, dass trotz sorgfältiger Arbeitsweise punktuelle Beschädigungen des Fassadenputzes, insbesondere an Gerüstankerpunkten, nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Etwaige erforderliche Putzausbesserungen sind vom Leistungsumfang nicht umfasst, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
8.4 Bei der Ausführung von Montage- und Installationsarbeiten können trotz sorgfältiger Arbeitsweise Verschmutzungen im Arbeitsbereich entstehen. COPPEN ist bestrebt, derartige Verschmutzungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren und führt nach Abschluss der Arbeiten eine Grobreinigung des unmittelbaren Arbeitsbereichs durch. Eine darüber hinausgehende Endreinigung ist vom Leistungsumfang nicht umfasst.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Montagearbeiten empfindliche Gegenstände und Einrichtungen im Arbeitsbereich sowie auf den Zugangswegen zu schützen oder zu entfernen. COPPEN haftet nicht für Beschädigungen an Gegenständen, die trotz entsprechender Aufforderung nicht entfernt oder geschützt wurden.
9. Gewährleistung und Garantie
8.1 Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
8.2 Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, wenn der Käufer Unternehmer ist.
8.3 Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche
- bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre ab Ablieferung der Ware an den Kunden,
- bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden.
8.4 Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht
- für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
- für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
- für den Fall, dass COPPEN den Mangel arglistig verschwiegen hat.
8.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann COPPEN zunächst wählen, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht von COPPEN, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
8.6 COPPEN ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
8.7 Der Kunde hat COPPEN die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde COPPEN die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
8.8 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt COPPEN, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann COPPEN vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
8.9 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
9.10 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
9.11 Zusätzliche Garantien bestehen nur, soweit sie für das im Angebot bezeichnete Produkt ausdrücklich zugesagt und die zugehörigen Garantiebedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Laufzeit, Garantiegeber, Leistungsumfang, Voraussetzungen, Ausschlüsse und Abwicklung ergeben sich aus dem individuellen Angebot und den jeweils geltenden Garantieunterlagen. Diese Ziffer begründet keine pauschale Garantie für sämtliche Wechselrichter, Batterien, Photovoltaikmodule oder sonstige Komponenten.
10. Haftung
10.1 COPPEN haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
10.2 COPPEN haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.3 Verletzt COPPEN fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 10.2 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag COPPEN nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.4 Im Übrigen ist eine Haftung von COPPEN ausgeschlossen.
10.5 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von COPPEN für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen COPPEN und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von COPPEN. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
12. Informationen zur Online-Streitbeilegung
12.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
12.2 COPPEN ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit.
13. Besondere Bestimmungen für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen
13.1 Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen übernimmt COPPEN, sofern nicht anders vereinbart, die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Anmeldungen (z.B. bei Netzbetreibern).
13.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass gemäß dem Solarspitzengesetz (EnWG-Novelle 2025) für neu installierte Photovoltaikanlagen die Installation eines intelligenten Stromzählers (Smart Meter) und einer Steuerbox erforderlich sein kann. Die Kosten hierfür trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
13.3 COPPEN weist darauf hin, dass die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen gesetzlichen Änderungen unterliegt und keine Garantie für bestimmte Vergütungssätze übernommen werden kann.
13.4 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für den Betrieb von Wärmepumpen besondere Anforderungen an die Stromversorgung bestehen können. Die Prüfung der Eignung des Hausanschlusses obliegt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
15. Einsatz von Künstlicher Intelligenz
15.1 COPPEN setzt KI-gestützte Funktionen sowohl auf seiner Website (z.B. einen Chatbot) als auch in internen Geschäftsprozessen ein (z.B. Angebotserstellung, Projektplanung, Kundenkommunikation). Diese dienen der allgemeinen Information sowie der Unterstützung interner Abläufe.
15.2 Die durch KI generierten Antworten und Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Energieberatung, Fachberatung oder sonstige professionelle Beratung. KI-generierte Antworten stellen kein verbindliches Angebot und keine verbindliche Zusage von COPPEN dar.
15.3 COPPEN übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der durch KI generierten Inhalte. KI-basierte Systeme können fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Informationen liefern.
15.4 Verbindliche Aussagen, Angebote und Zusagen erfolgen ausschließlich durch schriftliche Bestätigung von COPPEN (z.B. per E-Mail, Auftragsbestätigung oder Vertrag).
15.5 Die Nutzung der KI-gestützten Funktionen auf der Website ist freiwillig. Alle Leistungen und Informationen von COPPEN sind auch ohne Nutzung der KI-Funktionen verfügbar.
15.6 Soweit COPPEN KI-gestützte Werkzeuge in der Angebotserstellung, Planung oder Kundenkommunikation einsetzt, erfolgt stets eine Überprüfung durch qualifizierte Mitarbeiter. KI-Ergebnisse werden nicht ungeprüft an den Kunden weitergegeben. Die Verantwortung für alle gegenüber dem Kunden abgegebenen Erklärungen und Informationen liegt ausschließlich bei COPPEN.
Stand: 30. August 2026
COPPEN GmbH
Robert-Bunsen-Straße 1
67098 Bad Dürkheim
Deutschland
Telefon: +49 6322 9853003
E-Mail: info@coppen.de
Website: https://coppen.de
Geschäftsführung: Thilo Zelmer
Handelsregister: HRB 68658, Amtsgericht Ludwigshafen
Umsatzsteuer-ID: DE358982640
